Allgemeine Geschäftsbedingungen
von c10plus
1: Vertragsgestaltung
1.1: Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und c10plus über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2: Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3: Vorliegende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2: Leistungen
2.1: c10plus erbringt seine Leistungen durch freie und/oder angestellte Mitarbeiter.
2.2: Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und c10plus im Einzelnen festgelegt.
2.3: c10plus erbringt Leistungen in Form von Seminaren, Trainings, Workshops, Moderation, Beratung, Coachings und Projektarbeit.
2.4: Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht statt.
2.5: c10plus übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.
3: Leistungssicherung
3.1: Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von c10plus an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch c10plus.
3.2: c10plus sichert zu, dass den durch sie für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
3.3: Der Auftraggeber informiert c10plus vor und während der Trainingsaktivitäten laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber ernannt.
3.4: Sollten Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden ist c10plus der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
3.5: c10plus behält sich das Recht für die Auswahl von Seminarhotels vor, sowie von Medienproduzenten, Geräteherstellern und sonstigen Personen, welche von c10plus zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden. Unzureichende oder nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen können zu einer für den Auftraggeber kostenpflichtigen Terminverschiebung führen.
3.6: c10plus ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4: Verschwiegenheitspflicht
4.1: Der/die Trainer/Berater verpflichtet(en) sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Informationen, die ihm/ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit.
5: Honorare und Kosten
5.1: Das erste Kontaktgespräch ist kostenfrei, es sei denn, es ist anderes vereinbart.
5.2: Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber, mit Dritten oder alleine zu realisieren sind, vereinbart.
5.3: Für Leistungen gemäß 2.3. werden jeweils Tages- oder Pauschalhonorare vereinbart.
5.4: Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Filmen, Unterlagen, Videospots, Fallstudien etc.
5.5: Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Kosten für An- und Abreise (reduziertes Honorar) müssen gesondert vereinbart werden. Bei Berechnung von Kilometergeld lt. unserer aktuellen Konditionenübersicht werden die Distanzen ab und nach dem Wohnsitz des/der Trainerin verrechnet.
5.6: Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.7: Vereinbarte Honorare, sofern nichts anderes vereinbart, werden unmittelbar nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind sofort, ohne Abzug fällig.
5.8: Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
6: Terminänderungen
6.1: Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch c10plus wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von c10plus nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet c10plus unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
6.2: Verschiebt ein Auftraggeber einen Termin bis 15 Tage vor dem vereinbarten Datum, wird eine Pönale in Höhe von 30% des auf die zu verschiebenden Daten entfallenden Honorars an c10plus fällig; liegt die Verschiebung 14 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Datum, beträgt die Pönale 50%, bei einer Verschiebung innerhalb von weniger als 7 Tagen beträgt die Pönale 70%, immer unter der Annahme, dass der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird. Für Absagen durch den Auftraggeber gilt Punkt 6.3.
6.3: Wird vom Auftraggeber ein Termin gänzlich abgesagt, werden innerhalb von 3 Monaten vor dem vereinbarten Leistungstermin 50%, innerhalb von 1 Monat 75% und innerhalb von 2 Wochen 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
6.4: Sagt ein Teilnehmer seine Teilnahme an einem Seminar ab, so gilt folgende Regelung: bei einer Absage bis 60 Tage vor Seminarbeginn verfällt die geleistete Anzahlung; bei einer Absage ab dem 30. Tag vor Seminarbeginn werden 50% des Seminarentgelts fällig, bei Absage ab dem 15. Tag vor Seminarbeginn sind es 100% des Seminarentgelts. Verlässt ein Teilnehmer ein Seminar während des Seminars, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung des Seminarentgelts.
7: Vertragsänderung
7.1: Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
7.2: Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch schriftliche Vereinbarungen geändert werden, wird dadurch die Wirksamkeit anderer Punkte nicht berührt.
7.3: Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
7.4: Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz von c10plus.
8: Erfüllungsort
8.1: Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Österreich.